Belastete Gebiete
Was ist das?
Das Land Hessen hat, wie in ganz Deutschland gefordert, die "gefährdeten Gebiete" neu ausgewiesen. Es gibt zwei Arten von gefährdeten Gebiete:
"Mit Nitrat belastete Gebiete" - sogenannte rote Gebiete
"Mit Phosphat belastete Gebiete" - sogenannte gelbe Gebiete. Diese sind ab 2021 neu.
Die detaillierten Hintergründe zur Ausweisung der Gebiete finden Sie in Präsentationen vom HLNUG unter diesem Link
HIER finden Sie die Karte von Hessen mit den ausgewiesenen belasteten Gebieten für 2021. Achtung: Gegenüber 2019 hat sich die Kulisse stark verkleinert.
Was bedeutet das?
Rote Gebiete: Hier gibt es wesentliche Einschränkungen bei der N-Düngung. Die wichtigsten sind:
- Gemäß DüV müssen Sie von der Gesamtsumme des ermittelten N-Düngebedarfs 20 % abziehen, verteilt auf alle Flächen in diesem roten Gebiet. In der Verteilung dieser Mengen sind Sie aber frei.
- Sommerkulturen dürfen nur gedüngt werden, wenn eine Zwischenfrucht angebaut wurde! Ausnahme 1: wenn die Vorfrucht erst nach dem 1.10. geerntet werden konnte. Ausnahme 2: der langjährige mittlere Niederschlag beträgt weniger als 550 mm.
-- Eine Herbst-Düngung zu Raps, Gerste und Zwischenfrüchten ist nicht mehr erlaubt. Ausnahme: Raps, wenn ein Nmin-Gehalt von weniger als 45 kg/ha vorliegt. Zwischenfrüchte ohne Nutzung dürfen mit Festmist gedüngt werden.
- Die Sperrfrist der Düngung auf Grünland und Feldfutter beginnt schon am 1.10. eines Jahres (bis 31.1.). Die Sperrfrist für Festmist verschiebt sich ebenfalls nach vorne und beginnt schon am 1.11. eines Jahres.
- An organischen Düngern dürfen maximal 130 kg/ha Gesamt-N aufgebrach werden. Das entspricht etwa 35 Kubikmeter Rindergülle.
- Bei der Ausbringung organischer Dünger müssen die Nährstoffgehalte dieser Dünger per Analyse vorliegen. Die Analyse darf höchstens zwei Jahre alt sein.
Gelbe Gebiete: Hier gibt es zwei wesentliche Punkte, aber keine Einschränkungen bei der Düngungshöhe oder den Sperrfristen.
- Es muss bei der Düngung mit organischen Düngern eine
Analyse des Düngers
vorliegen. Diese darf zum Zeitpunkt der Düngerausbringung nicht
älter als zwei Jahre sein.
- Bei der Düngung und dem Einsatz von Pflanzenhilfsmitteln
(nicht: Pflanzenschutzmitteln!) sind auf geneigten Flächen
erhöhte Abstände zu Gewässern einzuhalten: bei einer
Hangneigung von 5 % in den ersten 20 Metern vom Gewässer weg beträgt
der Mindestabstand 5 Meter (normalerweise 3 m), bei einer
Hangneigung 10 % in den ersten 20 Metern vom Gewässer weg beträgt
der Mindestabstand 10 m.
Wo liegen im Raum Limburg-Weilburg belastete Gebiete?
Wie der obigen Karte zu entnehmen ist, gibt es im Raum Limburg-Weilburg KEINE roten Gebiete. (Die Einstufung von Gaudernbach als rotes Gebiet von 2019 ist zurückgenommen worden.)
Dafür gibt es aber gelbe Gebiete, d.h mit Phosphat belastete Gebiete, wie unter diesem Link ersichtlich.
Im Landkreis Limburg-Weilburg betrifft diese Einstufung Bereiche in der westlichen Hälfte des Landkreises, also ungefähr ab einer Linie von Weilburg-Odersbach nach Runkel westwärts, sowie südlich einer Linie von Laubuseschbach und Villmar.
Übersichtskarte der gelben Gebiete im Bereich des Maßnahmenraums: hier
Von den Gemarkungen im Maßnahmenraum selbst ist dadurch Gaudernbach betroffen.
Direkt um den Maßnahmenraum herum betrifft es aber viele weitere Gemarkungen und Bereiche, darunter: Wolfenhausen, Münster, Weyer, Ennerich, Hofen, Eschenau, Schupbach, WEL-Hasselbach.
Detailkarten: Randbereich Villmar // Randbereich Laubuseschbach // Randbereich Gaudernbach. Leider ist die Qualität der Daten vom HLNUG noch nicht optimal.
Desweiteren sind im nördlichen Rheingau-Taunus-Kreis nennenswerte Bereiche sowie im Hochtaunus-Kreis kleinere Bereiche als gelbe Gebiete eingestuft.
FAZIT: Wer Flächen in diesen gelben Gebieten bewirtschaftet muss a) eine Analyse der dort aufgebrachten Wirtschaftsdünger vorhalten und b) auf den entsprechenden geneigten Flächen erhöhte Abstände zu Oberflächengewässern einhalten.